Stand · 06/2026

Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt? Die Regeln einfach erklärt

Cluster: Anmeldung Aktualisiert: 06/2026 Lesezeit: 2 Min.

Die kurze Antwort: Du darfst mehrere Geräte betreiben — aber die gesetzlichen Grenzen gelten pro Wohnung bzw. Stromzähler, nicht pro Gerät. Entscheidend ist also nicht, wie viele Balkonkraftwerke du aufstellst, sondern wie viel Leistung insgesamt an deinem Zähler hängt.

Die Grenzen gelten pro Zähler, nicht pro Gerät

Für das vereinfachte Balkonkraftwerk-Verfahren gelten zwei Obergrenzen, jeweils in Summe je Anschluss:

  • 800 Watt Wechselrichterleistung insgesamt
  • 2.000 Wattpeak Modulleistung insgesamt

Ob diese Leistung aus einem Gerät kommt oder aus zweien, spielt für die Grenze keine Rolle. Zwei kleine Anlagen mit je 400 Watt Wechselrichterleistung sind zusammen genauso zulässig wie eine 800-Watt-Anlage. Zwei volle 800-Watt-Anlagen an einem Zähler überschreiten die Grenze dagegen — dann gilt das vereinfachte Verfahren nicht mehr.

Was passiert oberhalb der Grenze?

Wer in Summe mehr als 800 Watt einspeisen will, betreibt rechtlich keine Steckersolar-Anlage mehr, sondern eine reguläre Photovoltaikanlage — mit den entsprechenden Anforderungen: Anmeldung beim Netzbetreiber, Installation durch einen Elektrofachbetrieb und mehr Bürokratie. Details zur Grenze selbst erklärt unser Beitrag zur 800-Watt-Regel.

Mehrere Wohnungen, mehrere Balkonkraftwerke

Die Grenzen zählen pro Wohneinheit mit eigenem Zähler. In einem Mehrfamilienhaus darf also jede Wohnung ihr eigenes Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt betreiben. Auch wer zwei Wohnsitze mit getrennten Zählern hat, kann an beiden je eine Anlage anmelden — jede wird separat im Marktstammdatenregister registriert.

Zweites Gerät nachrüsten: Das ist zu beachten

Du hast schon ein 600-Watt-Set und willst erweitern? Dann prüfe zuerst die Summe: Bleibt die gesamte Wechselrichterleistung bei maximal 800 Watt und die Modulleistung unter 2.000 Wp, ist die Erweiterung zulässig. Die Änderung trägst du im Marktstammdatenregister nach. Oft ist es allerdings sinnvoller, statt eines zweiten Geräts den Wechselrichter aufzurüsten oder größere Module zu wählen.

Häufige Fragen

Darf ich zwei Balkonkraftwerke in einer Wohnung betreiben?

Ja — solange beide zusammen nicht mehr als 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung haben. Die Grenzen gelten in Summe pro Zähler.

Darf ich je ein Balkonkraftwerk auf Balkon und Garage betreiben?

Hängen beide am selben Stromzähler, zählen sie zusammen und müssen gemeinsam unter den Grenzen bleiben. Hat die Garage einen eigenen Zähler, gilt sie separat.

Muss ich jedes Gerät einzeln anmelden?

Die Anlage wird je Standort im Marktstammdatenregister erfasst; Erweiterungen trägst du bei der bestehenden Anlage nach. Die Anleitung zur Anmeldung zeigt den Ablauf.

Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite?

Dann gelten die Regeln für normale PV-Anlagen — inklusive Anmeldung beim Netzbetreiber und Installation durch den Fachbetrieb. Ohne diese Schritte ist der Betrieb nicht zulässig.

Fazit

Erlaubt sind so viele Balkonkraftwerke, wie du willst — solange pro Zähler in Summe maximal 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung laufen. Wer mehr Ertrag will, holt ihn am besten aus der richtigen Dimensionierung statt aus einem dritten Gerät — und rechnet den Nutzen vorher im Ertragsrechner durch.