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Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt? Die Regeln einfach erklärt
Darfst du zwei oder mehr Balkonkraftwerke betreiben? Was pro Wohnung erlaubt ist, wie die 800-Watt-Grenze zählt und wann es eine normale PV-Anlage wird.
Die kurze Antwort: Du darfst mehrere Geräte betreiben — aber die gesetzlichen Grenzen gelten pro Wohnung bzw. Stromzähler, nicht pro Gerät. Entscheidend ist also nicht, wie viele Balkonkraftwerke du aufstellst, sondern wie viel Leistung insgesamt an deinem Zähler hängt.
Die Grenzen gelten pro Zähler, nicht pro Gerät
Für das vereinfachte Balkonkraftwerk-Verfahren gelten zwei Obergrenzen, jeweils in Summe je Anschluss:
- 800 Watt Wechselrichterleistung insgesamt
- 2.000 Wattpeak Modulleistung insgesamt
Ob diese Leistung aus einem Gerät kommt oder aus zweien, spielt für die Grenze keine Rolle. Zwei kleine Anlagen mit je 400 Watt Wechselrichterleistung sind zusammen genauso zulässig wie eine 800-Watt-Anlage. Zwei volle 800-Watt-Anlagen an einem Zähler überschreiten die Grenze dagegen — dann gilt das vereinfachte Verfahren nicht mehr.
Was passiert oberhalb der Grenze?
Wer in Summe mehr als 800 Watt einspeisen will, betreibt rechtlich keine Steckersolar-Anlage mehr, sondern eine reguläre Photovoltaikanlage — mit den entsprechenden Anforderungen: Anmeldung beim Netzbetreiber, Installation durch einen Elektrofachbetrieb und mehr Bürokratie. Details zur Grenze selbst erklärt unser Beitrag zur 800-Watt-Regel.
Mehrere Wohnungen, mehrere Balkonkraftwerke
Die Grenzen zählen pro Wohneinheit mit eigenem Zähler. In einem Mehrfamilienhaus darf also jede Wohnung ihr eigenes Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt betreiben. Auch wer zwei Wohnsitze mit getrennten Zählern hat, kann an beiden je eine Anlage anmelden — jede wird separat im Marktstammdatenregister registriert.
Zweites Gerät nachrüsten: Das ist zu beachten
Du hast schon ein 600-Watt-Set und willst erweitern? Dann prüfe zuerst die Summe: Bleibt die gesamte Wechselrichterleistung bei maximal 800 Watt und die Modulleistung unter 2.000 Wp, ist die Erweiterung zulässig. Die Änderung trägst du im Marktstammdatenregister nach. Oft ist es allerdings sinnvoller, statt eines zweiten Geräts den Wechselrichter aufzurüsten oder größere Module zu wählen.
Fazit
Erlaubt sind so viele Balkonkraftwerke, wie du willst — solange pro Zähler in Summe maximal 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung laufen. Wer mehr Ertrag will, holt ihn am besten aus der richtigen Dimensionierung statt aus einem dritten Gerät — und rechnet den Nutzen vorher im Ertragsrechner durch.